Mit der Einführung der AHV im Jahre 1948 nahm das wohl grösste Sozialwerk der Schweiz seinen Anfang. Im Gegensatz zu anderen Staatsaufgaben wurde bei der Durchführung der AHV dafür gesorgt, dass diese nicht nur durch Staatsbetriebe, sondern auch durch privatwirtschaftlich organisierte Ausgleichskassen vollzogen werden kann.
So haben im Jahr 1947 16 Berufsverbände beschlossen, gemeinsam eine AHV-Verbandsausgleichskasse zu gründen - die „Ausgleichskasse des Schweizerischen Gewerbes“ (kurz AK 105) war geboren. Die AK 105 hat sich positiv weiter entwickelt; so z.B. durch den Anschluss weiterer Gründerverbände und durch die Fusion mit anderen Ausgleichskassen. Heute gehören ihr 32 Gründerverbände und über 10'000 Mitgliedern aus der ganzen Schweiz an.
Durch die Nutzung zahlreicher Synergien und einer strikten Kostenkontrolle, können wir die Leistungen zu vorteilhaften Konditionen anbieten. Dies drückt sich vor allem in den günstigen Verwaltungskosten aus. Aber auch bei den Beiträgen/Prämien sind wir bestrebt (dort, wo es das Gesetz zulässt), unseren Kunden gute Konditionen anzubieten - so insbesondere bei den Familienausgleichskassen und den Pensionskassen.
Die AK 105 ist eine öffentlichrechtliche Körperschaft. Ihre Existenz sowie Aufgaben und Pflichten ergeben sich aus dem AHV-Gesetz - sie untersteht der Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherung. Sie wird durch ihre Gründerverbände geführt und durch einen Vorstand geleitet, welcher sich aus den interessierten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden rekrutiert. Dank einer effizienten Organisation, versierten Mitarbeitenden, einem eigenen Verwaltungsgebäude, leistungsfähiger EDV und einer gesunden Finanzierung können den Mitgliedern nachhaltig kostengünstige Dienstleistungen geboten werden. Mitglied wird man via Beitritt in einen Gründerverband.