Der sorgfältige Umgang mit Ihren Daten ist uns wichtig. Ohne eine uns vorliegende Vollmacht/Ermächtigung werden wir keine Daten von Ihnen weitergeben oder Auskünfte/Anträge von Drittpersonen entgegennehmen.
Mit dem untenangefügten Formular "Vollmacht" können Sie bei unserer Ausgleichskasse eine Vollmacht/Ermächtigung einreichen.
Aus Datenschutzgründen benötigen wir pro Person/pro Firma eine Vollmacht.
Bei Formverstössen ist die Vollmacht nichtig.
Bitte beachten Sie, dass das Formular vollständig ausgefüllt und durch die bevollmächtigte Person sowie durch die/den Vollmachtgeberin/Vollmachtgeber handschriftlich unterschrieben werden muss. Ist eine Unterschrift aus gesundheitlichen Gründen nicht
möglich, muss ein entsprechendes Arztzeugnis beigelegt werden.
Meldepflichten bei Leistungsbezügen
Wirtschaftliche und persönliche Änderungen können die Höhe gewisser Leistungen beeinflussen. Solche Änderungen müssen nach Art. 31 ATSG deshalb sofort und unaufgefordert gemeldet werden. Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, muss allfällig zu Unrecht bezogene Leistungen zurückerstatten. Bei einer Verletzung der Meldepflicht muss zudem mit einer Strafanzeige gerechnet werden.