Die AHV kennt hauptsächlich folgende Leistungen:
Altersrenten
Hinterlassenenrenten (Witwen/Witwer/Waisenrente)
Hilflosenentschädigung
Die Alters- und Hinterlassenenrenten sowie die Hilflosenentschädigung machen dabei den grössten Teil der ausbezahlten Leistungen aus.
Zusätzlich erbringt die AHV aber weitere Leistungen wie:
Beiträge an Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte, Lupenbrillen etc.)
Beiträge an die Spitex und andere gemeinnützige Institutionen der Altershilfe (Pro Senectute, Schweizerisches Rotes Kreuz etc.)
Keine Leistungen ohne Anmeldung!
Der Anspruch auf Leistungen muss mittels den offiziell dafür vorgesehenem Anmeldeformularen geltend gemacht werden. Das Anmeldeformular für eine Altersrente ist 3 bis 4 Monate vor dem ersten Rentenbezug einzureichen. Die Anmeldung ist in der Regel bei derjenigen Ausgleichskasse einzureichen, bei der zuletzt Beiträge bezahlt wurden.
Ohne schriftliche Anmeldung können die Ausgleichskassen keine Leistungen berechnen und auszahlen:
weil sie die Adressen ihrer Versicherten nicht kennen,
weil der Zivilstand die Renten beeinflusst und dieser sich ändern kann,
weil die Versicherten den Ausgleichskassen mitteilen müssen, ob sie ihre Rente vorbeziehen oder aufschieben möchten, und
weil die Versicherten die Auszahlungsadresse bekannt geben müssen.
Die Anmeldeformulare sind kostenlos bei jeder Ausgleichskasse erhältlich.