Die schweizerische Invalidenversicherung (IV) ist wie die AHV und die Krankenversicherung eine gesamtschweizerische obligatorische Versicherung. Ihr Ziel ist es, den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage zu sichern, wenn sie invalid werden.
Wie bei der AHV und den Ergänzungsleistungen besteht auch bei der IV ein Rechtsanspruch auf Leistungen, wenn die im Gesetz genau festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Die individuellen Leistungen bestehen aus:
Eingliederungsmassnahmen
Medizinische Massnahmen
Behandlung angeborener Leiden (Geburtsgebrechen)
Massnahmen beruflicher Art wie Berufsberatung, Ausbildung, Umschulung, Arbeitsversuchen und Arbeitsvermittlung
Abgabe von Hilfsmitteln
Geldleistungen
IV-Renten
Hilflosenentschädigung
IV-Taggelder
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt bei der kantonalen IV-Stelle des Wohnsitzkantons mit den offiziellen Anmeldeformularen.