Die schweizerische Invalidenversicherung (IV) ist wie die AHV und die Krankenversicherung eine gesamtschweizerische obligatorische Versicherung. Ihr Ziel ist es, den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage zu sichern, wenn sie invalid werden.

Wie bei der AHV und den Ergänzungsleistungen besteht auch bei der IV ein Rechtsanspruch auf Leistungen, wenn die im Gesetz genau festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Die individuellen Leistungen bestehen aus:

Eingliederungsmassnahmen

  • Medizinische Massnahmen

  • Behandlung angeborener Leiden (Geburtsgebrechen)

  • Massnahmen beruflicher Art wie Berufsberatung, Ausbildung, Umschulung, Arbeitsversuchen und Arbeitsvermittlung

  • Abgabe von Hilfsmitteln

Geldleistungen

  • IV-Renten

  • Hilflosenentschädigung

  • IV-Taggelder

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt bei der kantonalen IV-Stelle des Wohnsitzkantons mit den offiziellen Anmeldeformularen.