Die Erwerbsersatzordnung (EO) bietet einen angemessenen Ersatz für den Erwerbsausfall bei Dienstpflicht. Die Beiträge an diese obligatorische Versicherung werden zusammen mit denjenigen der AHV/IV erhoben.
Wer in der Schweizer Armee, im Zivilschutz, Rotkreuzdienst oder Zivildienst Dienst leistet oder wer an eidgenössischen und kantonalen Leiterkursen von J+S oder Jungschützenleiterkursen teilnimmt, hat Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung der EO.
Die Dienstleistenden erhalten von den Rechnungsführern bzw. der Vollzugsstelle für jeden Dienst eine EO-Anmeldung über die geleisteten Diensttage bzw. Kurstage. Arbeitnehmende geben die Karte der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber ab. Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige schicken die Meldekarte der zuständigen Ausgleichskasse. Ohne EO-Anmeldung (Meldekarte) wird keine Entschädigung ausgerichtet.
Wer für die Zeit des Dienstes oder des J+S-Leiterkurses keinen Lohn erhält, bekommt die Entschädigung direkt überwiesen. Zahlt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den Lohn auch für die Zeit des Dienstes oder des J+S-Leiterkurses aus, erhält sie oder er die Entschädigung.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt 6.01 der Informationsstelle AHV.
Siehe auch:
· EO für Rekrutinnen und Rekruten (admin.ch)