Starke 2. Säule: Berufliche Vorsorge unter dem Dach der AK 105

Breit abgestützt begleiten wir sehr viele Unternehmen unserer 32 Mitgliederverbände umfassend, flexibel und erfolgreich. Dank tiefen Kapitalmanagement- und Verwaltungskosten, überdurchschnittlichen Renditen und einem Service der kurzen Wege sind wir die richtige Adresse für alle, die auch die 2. Säule mit der 1. zusammen unter einem Dach haben wollen. Informieren Sie sich über die Stärken unserer Vorsorgewerke, für Unternehmen und Erwerbstätige.

Unsere versicherten Unternehmen und deren Arbeitnehmende sind Winner, denn wir bieten starke Vorsorgewerke mit kundenorientierten Pensionskassen-Services.

  • Alles aus einer Hand

    Einfache Administration, eine detaillierte Rechnung und ein Ansprechpartner für 1. und 2. Säule zusammen.

  • Alle Kosten inklusive

    Die Beiträge beinhalten alle Kosten (kein zusätzliches Kostenreglement für die Durchführung) und sind nachschüssig zahlbar.

  • Starke Performance

    Dank geschickter Risikostreuung Rendite in den Jahren 2023-2025 von über 7.0 %, d.h. deutlich über Schweizer PK-Durchschnitt.  

  • Grosses Angebot

    an erweiterten Vorsorgeplänen im überobligatorischen Teil.

  • Weniger Verwaltungskosten

    Bedeutende jährliche Teilrückerstattung für Nutzer unseres Onlineportals «connect».

  • Proaktiver Schutz

    vor langfristigen Invaliditätsfällen. Die kostenlose Case Management-Deckung bei Erkrankungen oder Unfall unterstützt betroffene Personen auf dem Weg zur beruflichen Reintegration.

  • Hohe finanzielle Sicherheit

    mit überdurchschnittlicher Verzinsung der Altersguthaben.

Die PK – die private flexible Altersvorsorge

Die 2. Säule besteht aus dem obligatorischen und überobligatorischen Teil und wird von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden gemeinschaftlich finanziert. Da die 1. Säule die Lebenskosten kaum mehr deckt, ists vor allem die Pensionskasse, welche Rentenbeziehenden den gewohnten Lebenskomfort sichert. Durch Einkäufe im überorbligatorischen Teil können Alterskapital oder Rente zudem individuell steuerbegünstigt markant optimiert werden.

Freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse

Damit Erwerbstätige im Alter über mehr finanzielle Mittel verfügen, können Sie freiwillig in die Pensionskasse einzahlen. Das empfiehlt sich immer, insbesondere jedoch in den Jahren vor der Pensionierung, denn dann sind Ausbildungskosten der Kinder meist stark gesunken und das Einkommen im Normalfall grösser. Ausserdem profitieren Sie bei jedem Einkauf in die PK von gewichtigen Steuereinsparungen. 

PK – das Polster im Fall der Fälle

Zwar ist die BVG in erster Linie zur Sicherung des Lebenskomforts im Ruhestand bestimmt, doch sie bildet auch ein ausserordentliches Kapitalpolster. Beliebt ist ein Vorbezug meist beim Erwerb eines Eigenheims oder beim Start in die Selbstständigkeit. Ebenso kann das angesparte Alterskapital beim definitiven Wegzug ins Ausland unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen bar ausbezahlt werden.

Analyse / Prüfen

Es empfiehlt sich, die Vorsorgesituation Ihrer Firma regelmässig zu prüfen. Wir nehmen gerne kostenlos eine Analyse für Sie vor und zeigen Ihnen Optimierungen auf. Oder suchen Sie ohnehin eine kostengünstigere und kundenorientiertere Vorsorgelösung, wenn möglich die 1. und 2. Säule unter einem Dach? Dann heissen wir Sie gerne bei uns willkommen! Kontaktieren Sie uns oder verlangen Sie eine unverbindliche Vergleichsofferte.

Unsere wichtigsten Tätigkeiten im Arbeitsalltag für Arbeitnehmende, Rentnerinnen und Rentner

  • Allgemeine Beratung sowie Verwaltung

    der persönlichen 2. Säule-Daten der Versicherten, Eintritte/Austritte, Übertragen der Freizügigkeitsleistung u.a.m. 

  • Jährlich Ausstellung des persönlichen Vorsorgeausweises 

    Geleistete Beiträge, versicherter Lohn, angespartes Altersguthaben, voraussichtliche Leistungen im Alter sowie weitere Details, z.B. Einkauf oder Vorbezüge.

  •  Mutationen

    Familie bzw. Zivilstand, Adressänderungen, Änderungen der Bankkonto-/Postkonto-Verbindung u.a.m.

  • Durchführung von Vorbezügen

    bei definitivem Wegzug aus der Schweiz, für die Finanzierung von Wohneigentum oder als Starthilfe in die Selbständigkeit. 

  • Erstellen von Gutschriften bei freiwilligen zusätzlichen Pensionskassen-Einkäufen. 

  • Ermöglichen der freiwilligen Weiterversicherung bei Arbeitsplatzverlust ab 58.

  • Nach der Pensionierung

    Auszahlung des Alterskapitals oder monatliche Rentenauszahlung.

  • Bei längerer oder anhaltender Arbeitsunfähigkeit

    Support in der Evaluierung des Case Managements zur beruflichen Reintegration.

Unsere wichtigsten Tätigkeiten im Arbeitsalltag für die Unternehmen

  • Beratung und Expertise

    in allen 2. Säule-Fragen sowie zur Verfügungstellung aller benötigten Pensionskassen-Reglemente.

  • Mutationen

    Führung der 2. Säule-Daten der versicherten Unternehmen und ihres Personals; Eintritte/Austritte, Adressen, Lohnänderungen, Zivilstand, Todesfälle.

  • Einziehen der PK-Beiträge

    Anteile Arbeitgeber/Arbeitnehmer, Rechnungsführung, Abrechungen.

  • Gut ausgebautes Angebot an Vorsorgeplänen. 

  • Kontoführung der freiwilligen Arbeitgeber-Beitragsreserve (AGBR)

    Unternehmen können in guten Jahren steuerbegünstigt höhere Pensionskassenbeiträge einzahlen und damit eine Beitragsreserve bilden.  

  • Bei Meldungen zu längerer oder anhaltender Arbeitsunfähigkeit

    Abklärungen zur Beitragsbefreiiung (für Arbeitgeber und -nehmer). Support in der Evaluierung des Case Managements zur beruflichen Reintegration.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Pensionskasse

Alle ansehen

In der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) sind grundsätzlich alle Arbeitnehmende mit einem bestimmen minimalen und maximalen AHV-pflichtigen Jahreslohn versichert und damit auch beitragspflichtig.

Heikle, unangenehme Vorsorgelücken entstehen oft beim Vorbezug des angesparten Alterskapitals für Wohneigentum, wenn man sich nicht frühzeitig um eine alternative private Vorsorgelösung (z.B. in der 3. Säule) kümmert. Grund: Die 1. Säule allein kann die Lebenshaltungskosten nicht decken.

Das angesparte BVG-Altersguthaben wird grundsätzlich mit Erreichen des Referenzalters von 65 Jahren in Form eines teilweisen oder ganzen Kapitalbezugs oder einer lebenslang ausbezahlten monatlichen Rente ausbezahlt. Es besteht die Möglichkeit, das angesparte Kapital beim definitiven Wegzug ins Ausland, beim Start in die Selbstständigkeit oder für den Erwerb von Wohneigentum unter Einhaltung der gesetzlichen Regulatorien vorzubeziehen.

Es existiert keine Maximalhöhe für Pensionskassen-Renten (oder das BVG-Alterskapital). Die Höhe der Auszahlungen richtet sich nach dem vorhandenen Altersguthaben bzw. -kapital sowie dem jeweils geltenden Umwandlungssatz. Der aktuelle Umwandlungssatz (2026) im obligatorischen Teil beträgt 6.8 %, im überobligatorischen Teil ist er etwas tiefer (je nach Vorsorgeeinrichtung).