Beratung und Anmeldung zur AK105
Die AK105 ist die Verbandsausgleichskasse für 32 gewerbliche Verbände und über 10‘000 Unternehmen: Aktiengesellschaften, GmbH, Einzelfirmen und Selbständigerwerbende. Ihnen und deren Mitarbeitenden bietet die AK 105 das umfassende Dienstleistungsangebot in der 1. und 2. Säule an. Entgegenkommend, unkompliziert, solid.
Was können wir für Sie tun?
Allgemeine Beratung
Für alle Ihre Anliegen als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zur 1. und 2. Säule
Kassenwechsel zur AK105
Wechsel zur AK105: schnell, unkompliziert und sicher. Minimaler Aufwand für viele Vorteile.
Anmeldung für Nichterwerbstätige
Das selbsterklärende Formular für interessierte Nichterwerbstätige aus Mitgliederverbänden.
Anmeldung für Selbständigerwerbende
Das selbsterklärende Formular für Selbständigerwerbende aus Mitgliederverbänden.
Anmeldung für AHV-Rentenbezug
Das Formular für den Bezug oder Aufschub für zuletzt bei der AK105 Versicherte.
Anmeldung für Hinterlassenenrente
Das Formular für den Bezug oder Aufschub für zuletzt bei der AK105 Versicherte.
FAQ: Hier finden Sie Antworten auf meist gestellte Fragen.
Alle Unternehmen und deren Personal (AG, GmbH, Einzelfirmen) und Selbständigerwerbende, welche einem der 32 Mitgliederverände angeschlossen sind.
Für Unternehmen aus den 32 Berufs- und Branchenverbänden des Schweizerischen Gewerbes, welche der Verbandsausgleichskasse AK 105 angeschlossen sind, ist der Wechsel zur AK 105 selbstverständlich sinnvoll, Gründe: Sie profitieren von zahlreichen Komfort- und Entlastungsvorteilen «unter einem Dach» sowie der Möglichkeit, auch die 2. Säule (BVG/Pensionskasse) beim gleichen Versicherer zu führen.
Der Wechsel der Ausgleichskasse findet entweder mit dem Wechsel des/der Arbeitgebers/in statt (durch Arbeitgeber/in) oder wenn Arbeitgeber/in selbst die Ausgleichskasse wechselt. In beiden Fällen erfolgt der Ausgleichskassenwechsel für Versicherte automatisch durch den/die Arbeitgeber/in.
Ausnahme bzw. Sonderfall: Selbständigerwerbende können, anders als Angestellte, ihre Ausgleichskasse indirekt selbst wählen, wenn sie einem Branchen- oder Berufsverband mit einer eigenen Ausgleichskasse beitreten.
Motivation zum Wechsel ist in aller Regel der Beitritt zu einem Berufs- oder Branchenverband und daraus entstehenden Vorteilen. Beim Wechsel der Ausgleichskasse (1. Säule) haben Arbeitgeber/innen diverse gesetzliche Vorgaben zu beachten: Die bisherige AHV/IV/EO-Kasse muss informiert und der neuen (Verbands-) Ausgleichskasse Kasse – z.B. der AK 105 – müssen die Sozialversicherungsdaten der Mitarbeitenden inkl. der AHV-Ausweise übermittelt werden.
Beim Pensionskassenwechsel sind die Mitwirkungsrechte des Personals zu wahren, weshalb für das Verfahren eine frühzeitige Einbindung und klare Information sehr empfehlenswert sind.